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Schulforum

Das Schulforum ist eine gesetzlich verankerte Einrichtung zur Mitgestaltung des schulischen Lebens. Hier kommen mindestens zweimal im Jahr die Vertreter der Schulfamilie zusammen.

Mitglieder des Schulforums sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, die oder der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder, der Schülerausschuss und ein Vertreter des Schulaufwandsträgers.

Das Schulforum berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab, u. a. bei Fragen der Schulweg-Sicherung oder Baumaßnahmen an der Schule. Darüber hinaus ist bei bestimmten Entscheidungen das Einvernehmen des Schulforums erforderlich (vgl. Gesetzestexte unten). Beispiele hierfür sind der Erlass der Hausordnung sowie die Festlegung der Pausenordnung und der Pausenverpflegung.

Das Schulforum kann auf Antrag in Konfliktfällen vermitteln, allerdings nicht bei Ordnungsmaßnahmen, bei denen der Elternbeirat mitwirkt. Das Schulforum muss unverzüglich einberufen werden, wenn die Arbeitsgruppe Schülerzeitung dies nach einer ablehnenden Entscheidung des Schulleiters verlangt.

Für eine demokratieförderliche Schulkultur empfiehlt es sich für alle Mitglieder des Schulforums ihre  Möglichkeiten der Mitsprache im Schulforum zu nutzen. Die Schülervertretung sollte entsprechend über ihre Teilhabemöglichkeit informiert werden.

Schulforum erklärt im SMV-Portal

Im SMV-Portal wird das Schulforum in seiner Bedeutung kurz und verständlich erklärt.

BayEUG Art. 69

Im Art. 69 BayEUG wird der gesetzliche Rahmen für das Schulforum an bayerischen Schulen geschaffen.